Bahncard kündigen – Kündigung zum richtigen Zeitpunkt

Die BahnCard wird standardmäßig immer für ein Jahr ausgestellt und verlängert sich automatisch. Wenn Sie Ihre BahnCard nicht mehr benötigen, müssen Sie sie rechtzeitig kündigen. Auch beim Wechsel in eine höhere Wagenklasse oder Rabattstufe ist eine Kündigung nötig. Dabei gibt es – wie bei jedem Laufzeitvertrag – bestimmte Bedingungen zu beachten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Kündigung einer BahnCard.

Kündigungsschreiben – Bahncard Kündigung Vorlage

Um Ihnen die Kündigung etwas einfach zu gestalten, haben wir für Sie ein Muster für das Kündigungsschreiben erstellt. Das Schreiben können Sie gegen eine geringe Gebühr einfach downloaden, ausfüllen und an die Bahn versenden.

zum Download
(Das Musterformular ist kostenfrei und steht sofort zum Download zur Verfügung)

Das Kündigungsschreiben können Sie mit Ihrem PDF-Programm ganz bequem am Computer ausfüllen, anschließend unterschreiben, ausdrucken und dann per Fax oder Post an die Bahn schicken.

Unser Musterschreiben zur Kündigung der Bahncard.

Kündigungsschreiben-Vorlage zur Kündigung der Bahncard.

Das müssen Sie bei der Kündigung beachten

  1. Kündigungsfristen
    Wenn Sie den Vertrag für Ihre BahnCard kündigen möchten, müssen Sie auf jeden Fall die Kündigungsfrist beachten. Spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Karte muss die Kündigung beim BahnCard-Service eingegangen sein.
  2. Schriftform der Kündigung
    Sie müssen die Kündigung für den Vertrag immer schriftlich mitteilen, ein Anruf genügt nicht. Setzen Sie einen formlosen Brief an den für die BahnCard zuständigen Service auf. Informieren Sie darin die Bahn, dass Sie Ihre BahnCard fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder zum konkreten Tag) kündigen, und fügen Sie die 16stellige BahnCard-Nummer bei. Vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Anschrift.
  3. Kündigung per Post, Fax oder E-Mail
    Schicken Sie das Kündigungsschreiben entweder an

Bahncard-Kündigung per Post

Hier sehen Sie die Post-Adresse zur Einsendung Ihrer Bahncardkündigung:

DB Fernverkehr AG
BahnCard-Service
60643 Frankfurt am Main

Bahncard-Kündigung per Fax

Die Kündigung der Bahncard ist natürlich auch per Fax möglich:

Fax an die Nummer 01805-121998 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, mobil evtl. mehr).

Bahncard-Kündigung per E-Mail

Oder Sie senden die Kündigung per E-Mail an:

E-Mail an bahncard-service@bahn.de

Zur Sicherheit sollten Sie sich den Empfang des Kündigungsschreiben immer vom Empfänger bestätigen lassen.

Bahncard-Kündigung online

Sie können Ihre Bahncard auch direkt online kündigen. Die Bahn hält dafür ein Formular bereit.

Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich der Vertrag für Ihre BahnCard automatisch wieder um 1 Jahr, und Sie müssen den vollen Preis erneut bezahlen.

Sie können die Kündigung bis zum letzten Gültigkeitstag Ihrer BahnCard wieder zurücknehmen, allerdings kann es dann passieren, dass Sie Ihre neue BahnCard einige Tage zu spät erhalten. Denn wenn Sie Ihre BahnCard gekündigt haben, wird die Bahn keine neue Karte rechtzeitig drucken und verschicken können.

Wenn Sie eine Partner- und Zusatz-BahnCard haben, können Sie diese unabhängig von der Hauptkarte kündigen. Aber wenn Sie die Haupt-BahnCard kündigen, werden vorhandene Partner- oder Zusatzkarten mitgekündigt.

Erstattung des Restwertes beim BahnCard-Upgrade

Auch wenn Sie z.B. Ihre BahnCard 25 in eine BahnCard 50 umtauschen, oder von der 2. in die 1. Klasse umsteigen möchten, müssen Sie erst Ihre alte BahnCard kündigen. Wenn Sie gleichzeitig eine neue BahnCard bestellen, können Sie jederzeit kündigen, ohne bis zum Ende des Geltungszeitraums zu warten. Die neue Karte wird dann wieder ein 1 Jahr gelten. Alle Partner- und Zusatzkarten werden bei diesem Vorgang aber auch eingezogen.

Im Gegenzug wird Ihnen aber der Restwert Ihrer alten BahnCard erstattet, weil Sie diese ja auch für 1 Jahr gekauft hatten. Beispielsweise bekommen Sie nach sechs Monaten für Ihre BahnCard 25 in der 2. Klasse 31,- Euro erstattet, und bezahlen dann für die neue BahnCard 50 nur 224,- Euro für 1 Jahr.

Die BahnCard 100 im Abonnement kann nach 12 Monaten monatlich gekündigt werden. Wenn Sie den Vertrag bis zum 5. Tag des Folgemonats kündigen, wird Ihnen der Preis bis zum Vormonat berechnet. Auch hier gilt, dass Sie eine BahnCard 100 der 2. Klasse in eine der 1. Klasse umtauschen können, indem Sie die alte BahnCard 100 kündigen und gleichzeitig eine neue bestellen. Die neue BahnCard 100 wird dann wieder 1 Jahr gelten.

Die BahnCard-Services

Auf der Webseite der Bahn können Sie im Bereich „Meine Bahn“ nach dem Einloggen u.a. die Daten für Ihre BahnCard einsehen und verwalten. Bei den BahnCard-Services finden Sie Bestellformulare für neue BahnCards oder Ersatzkarten, können z.B. Rechnungsdokumente anfordern, die Kreditkartenfunktion bestellen und mit dem BahnCard-Service Kontakt aufnehmen. Hierfür halten Sie bitte immer Ihre BahnCard-Nummer bereit.

Außerdem haben Sie unter „Meine Bahn“ die Möglichkeit, Ihren bahn.bonus-Punktestand zu kontrollieren, Prämien zu bestellen, Ihre letzten Fahrkarten-Buchungen einzusehen und häufige Verbindungen zu speichern.

Das Wichtigste zur Kündigung der Bahncard zusammengefasst

  • Kündigungsfrist 6 Wochen vor Ablauf der BahnCard
  • Kündigungsschreiben nur schriftlich gegenüber dem BahnCard Service
  • Jederzeitige Kündigung und Erstattung des Restwertes bei gleichzeitiger Bestellung einer höherwertigen BahnCard
zum Download
(Das Musterformular ist kostenfrei und steht sofort zum Download zur Verfügung)